20.08.2019 · Fachbeitrag · Rechtsprechung
Umfang der Überweisungsbefugnis eines ermächtigten Krankenhausarztes
| Der Umfang einer Überweisungsbefugnis im Rahmen der Ermächtigung eines Krankenhausarztes hängt von der Prüfung ab, inwieweit ein konkreter Bedarf für die begehrten (Weiter-)Überweisungen besteht. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden (Urteil vom 14.11.2018, Az. L 11 KA 50/17). |
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