· Fachbeitrag · Sektorenübergreifende Versorgung
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V - Gynäkologische Tumore
von Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Fachanwalt für Medizinrecht und Rechtsanwalt Benedikt Büchling, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist eine ambulante Versorgungsform, die auch Klinikärzten neue Optionen und extrabudgetäre Verdienstmöglichkeiten eröffnet. Generelles Merkmal der ASV ist ein interdisziplinäres Team, das bei onkologischen Erkrankungen die Patientenversorgung koordiniert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat krankheitsspezifische Regelungen (sogenannte „Konkretisierungen“) zu den gynäkologischen Tumoren beschlossen, die am 10.08.2016 in Kraft getreten sind. Der Beitrag stellt die wesentlichen Eckpunkte der Regelung vor. |
ASV-Richtlinie (ASV-RL) konkretisiert Erkrankungen
Die sogenannte „ASV-Richtlinie“ (ASV-RL) enthält in Anlage 1.1 eine Konkretisierung bei der Erkrankung Mammakarzinom und bei sonstigen gynäkologischen Tumoren. Diese bezieht sich nur auf die Behandlung von Erwachsenen, da für Kinder andere Bedingungen gelten. Die ASV-RL enthält zudem Anforderungen an die Struktur-und Prozessqualität, die zu erreichenden Mindestmengen sowie die abrechenbaren Leistungen. Um bei gynäkologischen Tumoren ambulant spezialfachärztlich tätig zu sein, muss zuvor eine Berechtigung vom zuständigen Erweiterten Landesausschuss (eLA) erworben werden.
Die Konkretisierung im Detail
Die erfassten Krankheitsbilder sind für gynäkologische Tumore weit gefasst. Insoweit hat der G-BA eine ICD-basierte Liste in der Konkretisierung aufgenommen, anhand derer die ASV-Fähigkeit einer Diagnose zuzuordnen ist. Bei den Mammakarzinomen sind die ICD C50.0 bis C50.9 einschließlich der D05.1 (Karzinom in situ der Milchgänge) erfasst. Für die sonstigen gynäkologischen Tumoren reichen die erfassten Krankheitsbilder von Tumoren der peripheren Nerven des Beckens über Tumoren der Vulva und der Zervix bis zu bösartigen Neubildungen unklarer primärer Lokalisation.
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