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  • · Fachbeitrag · Sektorenübergreifende Versorgung

    G-BA legt erste Konkretisierung der ASV für Onkologie vor: Gastrointestinaltumore

    von RA, FA für MedR, Wirtschaftsmediator Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de 

    | In seiner Sitzung vom 20. Februar 2013 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die erste Konkretisierung für ein onkologisches Krankheitsbild, die gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle, im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V n. F. (neue Fassung) vorgelegt. Der Beschluss wird vorbehaltlich der Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium demnächst in Kraft treten. Leistungen können sodann erbracht und abgerechnet werden. |

     

    Welche Krankheitsformen können wie behandelt werden?

    Die maßgeblichen Hintergründe der ASV sind im CB bereits beleuchtet worden (siehe CB Nrn. 11 und 12/2013). In einer Pressemitteilung hat der G-BA nunmehr die wichtigsten Eckpunkte für ein onkologisches Krankheitsbild dargelegt. Die dort verankerten Grundstrukturen dürften als Blaupause für die weiteren onkologischen Krankheitsbilder dienen, die der G-BA nach und nach abarbeiten wird.

     

    Nach der Pressemitteilung sind folgende Punkte bedeutsam: Die Behandlung von gastrointestinalen Tumoren umfasst die Diagnostik, Behandlung und Beratung von Patienten ab dem 18. Lebensjahr mit regelhaft schweren Verlaufsformen von bösartigen Krebserkrankungen, insbesondere des Darms, der Leber oder der Bauchspeicheldrüse. Auch andere Organe des Bauchs wie Milz oder Nieren können in der ASV behandelt werden. Der G-BA hat zudem in der Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass die Klärung der strittigen Frage, was unter einer „schweren Verlaufsform“ zu verstehen ist, die Voraussetzung für eine Behandlung im Rahmen der ASV ist. Diese für die Praxis bedeutsame Definition darf mit Spannung erwartet werden.

     

    Das notwendige Team

    Das Kernteam zur Behandlung von Gastrointestinaltumoren muss umfassen:

    • Internist (allgemein)
    • Gastroenterologe
    • Hämatologe / Onkologe
    • Strahlentherapeut
    • Allgemein-/Viszeralchirurg

     

    FAZIT | Weitergehende Elemente für die Praxis werden erst aus dem Text der Konkretisierung ablesbar sein. Interessierte Ärzte bzw. Krankenhäuser sollten nun mit der Umsetzung starten, insbesondere Kooperationsvereinbarungen treffen. Die nächste Konkretisierung - gynäkologische Tumore - wird der G-BA bereits Ende Februar beraten. Der Dammbruch ist erfolgt, die ASV startet durch.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 18 | ID 42544181