01.06.2018 · Fachbeitrag · Sozialrecht
BSG: Krankenkassen haben im Vergütungsstreit Einsichtsrecht in die Patientenakte
| Krankenkassen, die bezweifeln, ob ein Krankenhaus eine Leistung korrekt abgerechnet hat, dürfen aus Gründen des Datenschutzes die Patientenakte nicht direkt einsehen. Sie müssen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten, der dann seinerseits die Abrechnung überprüft. Im Fall eines Rechtsstreits muss das Krankenhaus der Krankenkasse allerdings Zugang zur Patientenakte gewähren (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 19.12.2017, Az. B 1 KR 19/17 R, dejure.org ). |
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