11.07.2022 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
MVZ-Honorararzt ist abhängig beschäftigt
| Beauftragt ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), das anästhesiologische Leistungen für Krankenhäuser erbringt, einen Arzt auf Grundlage eines Honorararztvertrags zur Vertretung der im MVZ tätigen Ärzte gegenüber Krankenhäusern, kann der beauftragte Arzt abhängig Beschäftigter des MVZ und damit sozialversicherungspflichtig sein. Insoweit kommt es auf die Beziehungen des Honorararztes zum MVZ und nicht auf die (Rechts-)Beziehungen zum Krankenhaus an (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2022, Az. L 4 KR 581/20). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig