· Nachricht · Sozialversicherungspflicht
Nebenjob als Notärztin oder Notarzt ist versicherungspflichtig
| Ärztinnen und Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind währenddessen regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Bundessozialgericht, Urteil vom 19.10.2021; Az. B 12 KR 29/19 R, Az. B 12 R 9/20 R und Az. B 12 R 10/20 R). |
Ausschlaggebend sei ‒ so die Richter des höchsten deutschen Sozialgerichts ‒ die Eingliederung in den Rettungsdienst während der Tätigkeit mit den damit verbundenen Verpflichtungen (z. B. der Pflicht, sich während des Dienstes in der Nähe des Notarztfahrzeugs aufzuhalten und nach einer Einsatzalarmierung durch die Leitstelle innerhalb einer bestimmten Zeit auszurücken). Dass sich die Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben, sei unerheblich. Anhaltspunkte für eine selbstständige Tätigkeit fielen demgegenüber nicht entscheidend ins Gewicht.