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  • · Nachricht · Strafrecht

    Antikorruptionsgesetz verunsichert Kooperationsärzte

    | Niedergelassene Ärzte, die auf Honorarbasis oder als Teilzeitangestellte in Nebentätigkeit regelmäßig Leistungen am Krankenhaus erbringen (Kooperationsärzte) sind durch das Antikorruptionsgesetz zunehmend verunsichert. Das geht aus Online-Umfragen des Berufsverbands Deutscher Chirurgen (BDC) und des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) hervor. |

     

    • Umfragenergebnisse (BDC: 400 Antworten, BVOU: 300 Antworten)
    • Rund die Hälfte der teilnehmenden Ärzte erklärte, ihre Verträge seien geprüft worden bzw. würden geprüft.
    • Das Honorar von 90 Prozent der Ärzte, deren Verträge infolge der Prüfung angepasst wurden, wurde gesenkt - im Schnitt um 20 Prozent.
    • In der Umfrage des BDC nannten die Befragten insgesamt 37 verschiedene Vertragsmodelle.
    • Die Verteilung der Kooperationsärzte auf die Versorgungsstufen von Krankenhäusern ist wie folgt:
      • Grund- und regelversorgende Krankenhäuser: 51,1 Prozent,
      • Belegkrankenhäuser: 24,6 Prozent
      • Schwerpunktkrankenhäuser: 14,9 Prozent
      • Maximalversorger: 5,8 Prozent
      • Universitätskliniken: 3,6 Prozent
     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2017 | Seite 1 | ID 44728097