· Nachricht · Strafrecht
Antikorruptionsgesetz verunsichert Kooperationsärzte
| Niedergelassene Ärzte, die auf Honorarbasis oder als Teilzeitangestellte in Nebentätigkeit regelmäßig Leistungen am Krankenhaus erbringen (Kooperationsärzte) sind durch das Antikorruptionsgesetz zunehmend verunsichert. Das geht aus Online-Umfragen des Berufsverbands Deutscher Chirurgen (BDC) und des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) hervor. |
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Quelle: Ausgabe 07 / 2017 | Seite 1 | ID 44728097