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  • · Fachbeitrag · Strafrecht

    Assistenzarzt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt ‒ mangelhafte Strukturen als Ursache?

    von RA, FA MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover

    | Durch falsches Anlegen einer Thoraxdrainage kam es zum Verblutungstod einer Patientin. Das Landgericht (LG) Trier verurteilte den damals im Krankenhaus tätigen Assistenzarzt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro (Strafurteil vom 25.11.2020, Az. 4 KLs 8044 Js 209/13). Der Fall zeigt, wie mangelhafte Strukturen in einer Klinik schwerste Fehler und tragische Verläufe begünstigen können. |

     

    Die Vorgeschichte: Der erste Dienst

    Der verurteilte Assistenzarzt war im Bereich der Kardiologie und Pulmologie angestellt. Er verfügte bereits über rund 15 Jahre Berufserfahrung und war Facharzt für Innere Medizin. An dem betreffenden Abend im Jahre 2012 war er in dem Krankenhaus aber das erste Mal aushilfsweise als Honorararzt tätig.

     

    Am Tag zuvor hatte der Assistenzarzt das Krankenhaus besichtigt. Ein Oberarzt hatte ihn eingewiesen und ihm die Räumlichkeiten sowie die vorhandene medizinische Ausrüstung gezeigt. Er hatte dem Assistenzarzt indes keine Anweisung erteilt, in welchen Fällen er ‒ als Hintergrunddienst ‒ zwingend zu benachrichtigen sei. Vielmehr stellte er etwaige Benachrichtigungen in das Ermessen des erstmals im Dienst tätig werdenden Assistenzarztes.