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  • · Nachricht · Strafrecht

    BGH verwirft Revision von Ex-Chefarzt: Urteil des LG Bamberg wegen schwerer Vergewaltigung u. a. Vergehen rechtskräftig

    | Im Strafverfahren gegen einen ehemaligen Chefarzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten verworfen. (Beschluss vom 07.03.2018, Az. 01 StR 479/17). Das Landgericht (LG) Bamberg hatte den Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung und anderer Vergehen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt und ein anschließendes fünfjähriges Berufsverbot verhängt (LG Bamberg, Urteil vom 17.10.2016, Az. 21 KLs 1007 Js 9594/14). Der BGH konnte an dem Urteil des LG-Bamberg keinen Rechtsfehler erkennen. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig. |

     

    Nach den Feststellungen des Landgerichts nahm der ehemalige Chefarzt des Klinikums Bamberg in den Jahren 2008 bis 2014 in der genannten Klinik an insgesamt zwölf Frauen in sediertem Zustand sexuelle Handlungen vor, führte teilweise Finger oder Gegenstände ein und hielt dies fotografisch und/oder filmisch fest. Zudem filmte er heimlich die Patentochter seiner Ehefrau. Während der Angeklagte die äußeren Umstände im Wesentlichen einräumte, wies er insbesondere ein sexuelles Motiv zurück und gab an, stattdessen neue Diagnosemöglichkeiten für Beckenvenenthrombose eingesetzt zu haben.

    Quelle: ID 45192858