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  • 18.01.2019 · Fachbeitrag · Strafrecht

    Einsatz nachgeordneter Ärzte in der Ambulanz

    | Die meisten Chefärzte sind nicht nur Leiter einer stationären Abteilung, sondern behandeln auch Patienten in ihrer Privatambulanz. Hierin werden sie oft nicht alleine tätig, sondern bedienen sich der nachgeordneten Ärzte ihrer Abteilung. Diese Praxis hat nunmehr den Ärztlichen Direktor einer Uniklinik vor den Strafrichter gebracht. Das Landgericht (LG) Düsseldorf verurteilte ihn wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil allerdings auf und verwies die Sache an das LG zurück (Beschluss vom 21.08.2018, Az. 3 StR 292/17). |