· Fachbeitrag · Strafrecht
Transfusionszwischenfall wegen Arbeitsüberlastung - Chefarzt in Organisationsverantwortung
von RA/FA für MedR Sören Kleinke und RA/FA für StrafR Sascha Lübbersmann, Dortmund/Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Mit einem Urteil vom 16. Mai 2012 hat das Amtsgericht (AG) Köln festgestellt, dass eine Assistenzärztin sich einer fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hat, weil sie einem Patienten versehentlich eine falsche Blutkonserve verabreichte. Bei der Strafzumessung ließ das Gericht jedoch Milde walten: Es verhängte keine Strafe, da die Folgen der Tat für die Ärztin ohnehin schwerwiegend seien (Az. 613 Ls 3/12, Abruf-Nr. 130955 ). Die mutige Entscheidung, die seitens der Autoren begrüßt wird, wird nachfolgend vorgestellt und ausführlich analysiert. |
Der Fall
Die 2009 approbierte Ärztin war seit Mitte Oktober 2010 als Assistenzärztin in einer Klinik im Rheinland beschäftigt. Am 30. Juli 2011, einem Samstag, transfundierte sie im Rahmen ihres 24-Stunden-Notdienstes einem 63-jährigen Patienten eine Blutkonserve der Blutgruppe A Rhesus +. Diese Konserve war jedoch für einen anderen Patienten vorgesehen - dieser hatte die Blutgruppe 0 Rhesus +.
Etwa zehn Minuten nach Beginn der Transfusion - circa ein Drittel der Transfusion war bereits verabreicht - erbrach der Patient und wurde reanimationspflichtig. Es kam zu einer Entgleisung des Gerinnungssystems, in deren Folge der Patient trotz einer Blutaustausch-Transfusion und intensivmedizinischer Maßnahmen am Mittag des Folgetages verstarb. Diese Entwicklung wurde durch die erhebliche Morbidität des Patienten beeinflusst, der unter anderem wegen einer Leberzirrhose an Anämie litt.
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