· Fachbeitrag · Vergütungsrecht
Auch Krankenhausträger können Vertragspartei einer Wahlleistungsvereinbarung sein
von RA, FA MedR Dr. Kyrill Makoski, LL.M. (Boston University), Möller und Partner, Düsseldorf, m-u-p.info
| Nach § 17 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) können sich Patienten die Leistung von Wahlärzten zu den Regelleistungen der Krankenkasse hinzukaufen. Anstelle der liquidationsberechtigten Ärzte können auch Krankenhäuser Wahlleistungen abrechnen, wenn die Ärzte ihr Liqudationsrecht an das Krankenhaus abtreten oder die Ausübung des Liquidationsrechts arbeitsvertraglich als Dienstaufgabe vereinbart wird. In der Wahlleistungsvereinbarung darf der Krankenhausträger 24 Wahlärzte benennen, sofern der Grund dafür der Spezialisierungsgrad des Krankenhauses ist (Oberlandesgericht [OLG] Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2021, Az. 13 U 389/19). |
Sachverhalt
Der Träger eines Spezialkrankenhauses für Kardiologie klagte gegen einen Patienten wegen offener Forderungen i. H. v. 8.887,72 Euro. Der Patient hatte sich in dem Krankenhaus stationär behandeln lassen. Streitig war die Wirksamkeit der vom Patienten unterzeichneten Wahlleistungsvereinbarung.
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