· Fachbeitrag · Vergütungsrecht
Off-Label-Use und NUB: Was Sie als Chefarzt hierzu wissen sollten
von Dr. Rainer Hellweg, Fachanwalt für Medizinrecht, armedis Rechtsanwälte, Hannover, www.armedis.de
| Sowohl zum Thema Off-Label-Use als auch zur Frage der NUB - diese Abkürzung steht für „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ - sollte der Chefarzt die aktuelle Rechtsprechung kennen. Denn bei der stationären Behandlung von Kassenpatienten ist besonderes Augenmerk geboten - sonst drohen Vergütungsstreitigkeiten mit den Krankenkassen. |
Rechtsstreit durch MDK-Prüfung
Oftmals entstehen solche Rechtsstreitigkeiten durch Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), eingeleitet durch die Krankenkassen. Zwar steht der Vergütungsanspruch für die stationäre Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten dem Krankenhausträger zu; allerdings ist dies auch für Ihren Chefarzt relevant, wenn die Vergütung ganz oder teilweise nicht realisiert werden kann. Grund: Er ist als gesamtverantwortlicher Leiter seiner medizinischen Abteilung auch dafür verantwortlich, dass dort wirtschaftlich gearbeitet und behandelt wird.
Off-Label-Use: Strenge Vorgaben im ambulanten Bereich
Off-Label-Use bedeutet, dass das Arzneimittel zwar über eine Zulassung in Deutschland verfügt, im konkreten Fall beim Patienten aber außerhalb der von den Zulassungsbehörden genehmigten Anwendungsgebiete eingesetzt wird. Im ambulanten Bereich erlaubt dies die Rechtsprechung nur unter folgenden strengen Voraussetzungen:
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