05.10.2022 · Nachricht · Vergütungsrecht
Schulmedizinische Behandlung erfolglos: PKV muss Kosten der Alternativtherapie tragen!
| Eine private Krankenversicherung (PKV) muss die Kosten einer dendritischen Zelltherapie übernehmen, wenn schulmedizinische Behandlungen zu keinem Behandlungserfolg geführt haben (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt/Main, Urteil vom 29.06.2022, Az. 7 U 140/21). Die Entscheidung verdeutlicht, dass Behandlungskosten für Alternativtherapien bei ausgebliebenem Behandlungserfolg der Schulmedizin und dem Vorliegen lebensbedrohlicher Erkrankungen gesichert sind. Für die Fachabteilungen der Krankenhäuser folgt daraus, dass diese Behandlungen bei „austherapierten“ Patienten angewandt werden können. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig