· Fachbeitrag · Vergütungsstudie
Chefarztvergütung im Fokus: Welche Faktoren beeinflussen das Einkommen?
von Sylvia Löbach, Kienbaum Management Consultants GmbH, Gummersbach, www.kienbaum.de
| Die Grundvergütung der Chefärzte ist von 2014 auf 2015 im Schnitt um 3,7 Prozent gestiegen, die der Ärzte insgesamt um 3,6 Prozent. Das Jahresgesamtgehalt der Chefärzte hat sich mit durchschnittlich 279.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Dies sind Ergebnisse des Kienbaum-Vergütungsreports 2015 „Ärzte, Führungskräfte und Spezialisten in Krankenhäusern“. In diese Studie sind die Daten von 60 Krankenhäusern mit Vergütungsinformationen zu 362 nichtärztlichen Fach- und Führungskräften sowie 923 Ärzten eingeflossen. |
Chefärzte sind die Spitzenverdiener in Krankenhäusern
Chefärzte gehören in den Krankenhäusern zu den Topverdienern. Ihre durchschnittliche Jahresgesamtvergütung beträgt etwa das 1,5-Fache der Klinik-Geschäftsführer, die im Durchschnitt 185.000 Euro verdienen. Damit liegen Chefärzte auch deutlich vor den kaufmännischen Direktoren (135.000 Euro) und den Oberärzten (126.000 Euro). Im Vergleich zu anderen Branchen ist die Vergütung in Krankenhäusern jedoch deutlich niedriger. Beispielsweise erhalten Geschäftsführer eines Wirtschaftsunternehmens ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 366.000 Euro.
Einflussfaktoren der Chefarztvergütung
Die Spannbreite der Jahresgesamtvergütung von Chefärzten ist beträchtlich: von unter 80.000 bis über 750.000 Euro. Für die Höhe der Chefarztvergütung sind Merkmale des Krankenhauses und des Positionsinhabers ausschlaggebend. Vergütungsrelevante Faktoren sind neben Größe und Standort der Klinik Positionszugehörigkeit, Fachrichtung und Reputation des Chefarztes.
Größe und Standort des Krankenhauses
Ein Chefarzt in einem Krankenhaus mit bis zu 250 Beschäftigten verdient durchschnittlich 185.000 Euro und damit nur knapp 50 Prozent von dem, was sein Kollege in einem Haus mit mehr als 2.000 Beschäftigten erhält. Chefärzte in den neuen Bundesländern verdienen 34 Prozent weniger als ihre Kollegen aus den alten Bundesländern. Diese Unterschiede sind zum Teil darin begründet, dass im Osten den Chefärzten wesentlich seltener ein Liquidationsrecht vertraglich eingeräumt wird und die Höhe der Privatliquidationen geringer ausfällt. In den letzten Jahren ist aber eine Annäherung festzustellen.
Positionszugehörigkeit des Chefarztes
Chefärzte, die bis zu drei Jahre in dieser Position tätig sind, erhalten eine Jahresgesamtvergütung von durchschnittlich 240.000 Euro. Kollegen, die seit über 20 Jahren als Chefarzt tätig sind, verdienen dagegen 357.000 Euro. Der enorme Unterschied ist dabei nicht allein auf den Erfahrungszuwachs zurückzuführen, sondern auch darauf, dass in älteren Dienstverträgen das Privatliquidationsrecht noch deutlich stärker verbreitet war.
Fachrichtung und Reputation
Auch die Fachrichtung und die Reputation der Chefärzte haben einen erheblichen Einfluss auf die Vergütungshöhe. Die höchsten Einkommen bei Chef-ärzten können Internisten und Radiologen realisieren. Dabei ist die Spanne bei den Internisten mit einer Jahresgesamtvergütung von 173.000 Euro (unteres Quartil) bis 434.000 Euro (oberes Quartil) am größten.
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Jahresgesamtvergütung | Innere Medizin | Radiologie | Chirurgie | Anästhesie/ Intensivmedizin | Gynäkologie/ Geburtshilfe | Pädiatrie/ Kinderklinik |
Unteres Quartil | 173.000 | 147.000 | 179.000 | 143.000 | 153.000 | 146.000 |
Median | 241.000 | 235.000 | 236.000 | 172.000 | 192.000 | 172.000 |
Oberes Quartil | 434.000 | 399.000 | 316.000 | 303.000 | 255.000 | 213.000 |
Durchschnitt | 349.000 | 330.000 | 305.000 | 285.000 | 235.000 | 194.000 |
Variable Vergütung von Chefärzten
Der variable Anteil an der Jahresgesamtvergütung ist mit durchschnittlich 36 Prozent insgesamt sehr hoch. Dabei überwiegt jedoch nach wie vor das Liquidationsrecht (55 Prozent) als Gestaltungsform. Andere Formen - wie die variable Vergütung durch Zielvereinbarungen - nehmen aber immer mehr an Bedeutung zu. Für die Gestaltung der variablen Vergütung von Chefärzten lassen sich drei Hauptformen unterscheiden: das Liquidationsrecht, die Beteiligungsvergütung und die Bonusvereinbarung.
Liquidationsrecht: Vorteilsausgleich üblich
Für das Liquidationsrecht muss der Chefarzt in aller Regel einen Vorteilsausgleich an das Krankenhaus leisten. Dieser liegt 2015 im Durchschnitt bei 30 Prozent der Liquidationseinnahmen. Zusätzlich werden die Mitarbeiter der Chefarztabteilung häufig über einen Pool an diesen Einnahmen beteiligt.
Bonusvereinbarung: 10 Prozent der Chefärzte erhalten sie
Die Beteiligungsvergütung sehen 10 Prozent der Chefarztverträge vor. Hierbei erhält der Chefarzt einen vertraglich fixierten Anteil an den Einnahmen des Krankenhauses aus der gesonderten Berechnung zum Beispiel wahlärztlicher Leistungen. Die Beteiligungsvergütung erreicht im Durchschnitt einen Wert von 105.000 Euro. Sie liegt damit über der Bonusvereinbarung (69.000 Euro), erreicht aber nur 59 Prozent der Durchschnittseinkünfte aus der Ausübung des Liquidationsrechts.
Bonusvereinbarung: Wirksames Instrument zur Steuerung
Während die Einnahmen aus der Ausübung des Liquidationsrechts oder Beteiligungsvergütung im Wesentlichen auf der Abrechnung wahlärztlicher Leistungen basieren, ist bei der Bonusvereinbarung die variable Vergütung von unterschiedlichen Kriterien abhängig. Die zu erreichenden Ziele können entweder quantitativ (zum Beispiel Fallzahlen, Patientenbelegung, Betriebsergebnis) oder qualitativ (zum Beispiel Qualität erbrachter Leistungen oder Patientenzufriedenheit) sein. Zu empfehlen sind Bonusvereinbarungen, die einen ausgewogenen Mix aus quantitativen und qualitativen Kriterien enthalten. So können Zielvereinbarungen als ein wirksames Instrument zur Steuerung der Krankenhäuser eingesetzt werden, ohne dass dabei die fachliche Leistungsqualität oder die Mitarbeiterführung zu kurz kommen.
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Liquidationsrecht* | Beteiligungsvergütung | Bonusvereinbarung | Kombinationen | insgesamt | |
Unteres Quartil | 23.000 | 29.000 | 13.000 | 11.000 | 20.000 |
Median | 88.000 | 86.000 | 37.000 | 31.000 | 57.000 |
Oberes Quartil | 203.000 | 170.000 | 88.000 | 76.000 | 166.000 |
Durchschnitt | 178.000 | 105.000 | 69.000 | 64.000 | 131.000 |
* Nach Abzug von Kostenerstattung, Vorteilsausgleich und Poolverpflichtung
Die Ausgestaltung der variablen Vergütung hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert: Hatte vor 15 Jahren noch die überwiegende Mehrheit der Chefärzte (92 Prozent) ein Liquidationsrecht, so liegt dieser Prozentsatz bei maximal drei Jahre alten Verträgen bei nur noch 30 Prozent. Gleichzeitig hat sich die Verbreitung der Bonusvereinbarung seit 1995 von unter 5 auf fast 50 Prozent bei Neuverträgen erhöht.
Die absolute Höhe der variablen Vergütung nimmt ab, wie ein Vergleich nach Vertragsalter zeigt: Im Durchschnitt erzielten die Chefärzte mit alten Verträgen im Jahr 2015 etwa 250.000 Euro mehr aus ihrer variablen Vergütung als die Kollegen mit neuen Verträgen.
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Alter des Chefarztvertrages | Variable Vergütung | Durchschnitt | ||
Unteres Quartil | Median | Oberes Quartil | ||
unter 1 Jahr | 9.000 | 31.000 | 56.000 | 53.000 |
1 bis 3 Jahre | 10.000 | 38.000 | 91.000 | 62.000 |
3 bis 5 Jahre | 14.000 | 63.000 | 108.000 | 77.000 |
5 bis 10 Jahre | 21.000 | 101.000 | 184.000 | 170.000 |
10 bis 15 Jahre | 31.000 | 132.000 | 202.000 | 175.000 |
über 15 Jahre | 64.000 | 298.000 | 481.000 | 374.000 |
insgesamt | 20.000 | 57.000 | 166.000 | 131.000 |
Nebentätigkeiten
Neben der variablen Vergütung besteht für Chefärzte die Möglichkeit, ihre Jahresgesamtvergütung durch Nebentätigkeiten zu erhöhen. Voraussetzung dafür ist eine Nebentätigkeitserlaubnis, die allerdings die meisten Positionsinhaber besitzen. Zu den vereinbarten Nebentätigkeiten gehören zum Beispiel die ambulante Beratung und Behandlung sowie nichtstationäre Gutachtertätigkeiten. Die Höhe der Einkommen aus Nebentätigkeiten schwankt enorm. Es werden Werte von wenigen Tausend Euro zum Beispiel in der Geriatrie bis zu Beträgen von über 180.000 Euro in der Radiologie im Jahr erreicht.
Weiterführender Hinweis
- Dieser Artikel basiert auf dem Kienbaum-Vergütungsreport „Ärzte, Führungskräfte und Spezialisten 2015“. Die Studie ist zum Preis von 800 Euro (zzgl. MwSt.) zu beziehen bei der Kienbaum Vergütungsberatung, Ahlefelder Str. 47, 51645 Gummersbach, Telefon: 02261/703-200, Fax 02261/703-201, Internet: www.kienbaum.de.