29.01.2015 · Fachbeitrag · Verletzung der Verschwiegenheitspflicht
Vorsicht: Eine Honorarabtretung bei der Behandlung von Kindern kann unwirksam sein!
| Das Landgericht (LG) Mannheim hat mit Urteil vom 20. November 2014 entschieden, dass bei der Behandlung von Kindern die Honorarabtretung an eine gewerbliche Abrechnungsstelle unwirksam ist, wenn nur ein sorgeberechtigter Elternteil in die Weitergabe der Patientendaten zu Abrechnungszwecken eingewilligt hat (Az. 10 S 44/14, Abruf-Nr. 143726 ). |
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