29.07.2016 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
BSG erschwert Nachbesetzung von Arztstellen im Medizinischen Versorgungszentrum
| Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit einem Urteil vom 4. Mai 2016 die Nachbesetzung von Arztstellen in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) deutlich erschwert (Az. B 6 KA 21/15 R, Abruf-Nr. 186727 ): Vertragsärzte müssen nach dem Richterspruch nun die Absicht haben, für mindestens drei Jahre im MVZ tätig zu sein, wenn sie auf ihre vertragsärztliche Zulassung zugunsten einer Anstellung im MVZ verzichten möchten. Derzeit lassen die Zulassungsausschüsse regelmäßig eine Beschäftigung der ehemaligen Vertragsärzte für ein oder zwei Quartale genügen. |
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