· Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Chefarzt muss für Betreiben eines halben Vertragsarztsitzes seine Kliniktätigkeit reduzieren
von Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Fachanwalt für Medizinrecht und Wirtschaftsmediator, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Ein Chefarzt kann sich neben seiner stationären Tätigkeit parallel vertragsärztlich in eigener Praxis niederlassen. Er muss hierfür jedoch seine Kliniktätigkeit zeitlich reduzieren - eine Vollzeit-Tätigkeit als Chefarzt kommt somit neben einer Teilzulassung als Vertragsarzt nicht in Betracht. Den entsprechenden Anliegen zweier Chefärzte erteilte das Bundessozialgericht (BSG) nach dem vorliegenden Terminbericht am 17. Dezember 2015 eine Absage (Az. B 6 KA 5/15 R und B 6 KA 19/15 R, Abruf-Nr. 146255 ). |
Die Fälle
Ein beamteter Direktor eines Instituts für Transfusionsmedizin an einer medizinischen Hochschule sowie ein beamteter Chefarzt für Pathologie an einem Universitätsklinikum hatten jeweils einen Antrag auf Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag (sog. „Teilzulassung“) gestellt. Ihre vollzeitige Tätigkeit im Beamtenverhältnis sollte unverändert fortbestehen. Die mit dem Fall zuvor befassten Landessozialgerichte hatten zulasten der Chefärzte entschieden, da - so die maßgebliche Begründung - die noch hinnehmbare Gesamtarbeitszeit von 52 Stunden pro Woche überschritten werde.
Die Entscheidung
Die Revision der Chefärzte blieb erfolglos. Aktuell gibt es keine feste Grenze, wie viele Stunden ein Vertragsarzt „nebenbei“ arbeiten darf - z. B. in einer Klinik. Bis 2012 war in § 20 Ärzte-Zulassungsverordnung geregelt, dass der Arzt bei Betreiben eines ganzen Arztsitzes („voller Versorgungsauftrag“) bis zu 13 Stunden nebenbei und bei einem halben Sitz bis zu 26 Stunden nebenbei arbeiten darf. Diese Regelung ist inzwischen weggefallen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig