Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Vergütung

    Was sollte der Chefarzt bei der Wahl seiner privatärztlichen Abrechnungsstelle beachten?

    von Rechtsanwalt- und Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht Dr. Tilman Clausen, Hannover, www.spkt.de

    | Chefärzte, denen der Krankenhausträger das Liquidationsrecht gewährt hat, haben einige Möglichkeiten, wie sie die privatärztliche Abrechnung vornehmen können. Eine davon ist die Einschaltung einer privatärztlichen Verrechnungsstelle. Aber Vorsicht: Nicht immer ist die vermeintlich „ertragreichste“ Verrechnungsstelle die beste Wahl. Worauf bei der Wahl zu achten ist, wird nachfolgend erläutert. |

    Der gesetzliche Rahmen für privatärztliche Abrechnung

    Nach § 17 Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) haben liquidationsberechtigte Chefärzte vier Möglichkeiten, die privatärztliche Abrechnung vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen:

     

    • Sie können sie selbst vornehmen,