· Fachbeitrag · Vergütung
Was sollte der Chefarzt bei der Wahl seiner privatärztlichen Abrechnungsstelle beachten?
von Rechtsanwalt- und Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht Dr. Tilman Clausen, Hannover, www.spkt.de
| Chefärzte, denen der Krankenhausträger das Liquidationsrecht gewährt hat, haben einige Möglichkeiten, wie sie die privatärztliche Abrechnung vornehmen können. Eine davon ist die Einschaltung einer privatärztlichen Verrechnungsstelle. Aber Vorsicht: Nicht immer ist die vermeintlich „ertragreichste“ Verrechnungsstelle die beste Wahl. Worauf bei der Wahl zu achten ist, wird nachfolgend erläutert. |
Der gesetzliche Rahmen für privatärztliche Abrechnung
Nach § 17 Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) haben liquidationsberechtigte Chefärzte vier Möglichkeiten, die privatärztliche Abrechnung vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen:
- Sie können sie selbst vornehmen,
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