27.03.2014 · Nachricht aus ErbBstg · Finanzgericht Münster
Bei der Bewertung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks ist im Rahmen von § 148 Abs. 4 S. 1 BewG derjenige Wert als Gebäudewert anzusetzen, der sich nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG ergibt. Ist der Mindestwert nach § 146 Abs. 6 BewG höher, ist dies unbeachtlich (FG Münster 25.4.13, 3 K 2939/10 F, Abruf-Nr. 132716, Revision eingelegt, Az. BFH II R 28/13 ).
> lesen
04.10.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Die Klägerin meinte, dass der Wert des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks nur 20 % des Mindestwerts des unbelasteten Grundstücks beträgt (hier 26.000 EUR). Das FA ermittelte den Wert des erbbaurechtsbelasteten bebauten Grundstücks durch Abzug von 80 % des im Ertragswertverfahren nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG ermittelten Gebäudewerts vom Gesamtwert des unbelasteten Grundstücks (hier 56.500 EUR). FG und nun auch der BFH folgten dem FA.
> lesen
26.09.2024 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Die ertragsteuerliche Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge basiert bis heute auf einem Beschluss des Großen Senates vom 5.7.90 (BStBl II 90, 847). Danach ist für die teilentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens – insbesondere Immobilien sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften – von der Anwendung der Trennungstheorie auszugehen, die auch bei teilentgeltlichen Rechtsgeschäften zu Veräußerungstatbeständen gemäß § 23 EStG, § 20 Abs. 2 EStG oder ...
> lesen