27.03.2014 · Nachricht aus ErbBstg · Finanzgericht Münster
Bei der Bewertung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks ist im Rahmen von § 148 Abs. 4 S. 1 BewG derjenige Wert als Gebäudewert anzusetzen, der sich nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG ergibt. Ist der Mindestwert nach § 146 Abs. 6 BewG höher, ist dies unbeachtlich (FG Münster 25.4.13, 3 K 2939/10 F, Abruf-Nr. 132716, Revision eingelegt, Az. BFH II R 28/13 ).
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04.10.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Die Klägerin meinte, dass der Wert des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks nur 20 % des Mindestwerts des unbelasteten Grundstücks beträgt (hier 26.000 EUR). Das FA ermittelte den Wert des erbbaurechtsbelasteten bebauten Grundstücks durch Abzug von 80 % des im Ertragswertverfahren nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG ermittelten Gebäudewerts vom Gesamtwert des unbelasteten Grundstücks (hier 56.500 EUR). FG und nun auch der BFH folgten dem FA.
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26.07.2013 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Lebensversicherung
Leistet der Zuwendende monatliche Versicherungsprämien auf eine Rentenversicherung des Beschenkten, handelt es sich um die mittelbare Schenkung eines Versicherungsanspruchs, sofern die Versicherung erst infolge eines Schenkungsangebots des Zuwendenden abgeschlossen wurde und sofern sichergestellt ist, dass der Beschenkte die monatlichen Prämien zu keinem Zeitpunkt zu seiner freien Verfügung erhält (FG München 20.2.13, 4 K 690/10, Abruf-Nr. 132287 , NZB BFH II B 28/13).
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