27.03.2014 · Nachricht aus ErbBstg · Finanzgericht Münster
Bei der Bewertung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks ist im Rahmen von § 148 Abs. 4 S. 1 BewG derjenige Wert als Gebäudewert anzusetzen, der sich nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG ergibt. Ist der Mindestwert nach § 146 Abs. 6 BewG höher, ist dies unbeachtlich (FG Münster 25.4.13, 3 K 2939/10 F, Abruf-Nr. 132716, Revision eingelegt, Az. BFH II R 28/13 ).
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23.01.2026 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Abgabenordnung
Verlangt das FA nach einer Anzeige gemäß § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung, endet die Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wird, spätestens mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Steuerentstehung – so der BFH in seinem Urteil vom 27.8.25 (II R 1/23, Abruf-Nr. 251330 ; Bestätigung von BFH 27.8.08, II R 36/06, BStBl II 09, 232).
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23.01.2026 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nießbrauchsgestaltungen
Nießbrauchsgestaltungen stellen die beteiligten Berater regelmäßig vor enorme Herausforderungen. Vielfach ist ungewiss, wie „stark“ die Rechte des Nießbrauchers sein müssen, um eine Einkünftezurechnung zu ihm herbeizuführen. Der BFH hat nun mit seinem Urteil vom 10.10.25 (IX R 4/24, Abruf-Nr. 251496 ) in Abweichung zur bisherigen Rechtsprechung ein weiteres Problem aufgeworfen, nämlich die Steuerpflicht einer entgeltlichen Nießbrauchsablösung.
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04.10.2016 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Die Klägerin meinte, dass der Wert des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks nur 20 % des Mindestwerts des unbelasteten Grundstücks beträgt (hier 26.000 EUR). Das FA ermittelte den Wert des erbbaurechtsbelasteten bebauten Grundstücks durch Abzug von 80 % des im Ertragswertverfahren nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG ermittelten Gebäudewerts vom Gesamtwert des unbelasteten Grundstücks (hier 56.500 EUR). FG und nun auch der BFH folgten dem FA.
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16.12.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Ertragsteuerrecht
Die Übertragung von Betrieben noch zu Lebzeiten auf Angehörige ist in der Besteuerungspraxis vielfach anzutreffen, häufig getragen von dem Wunsch des Erblassers, zu Lebzeiten „sein Haus zu bestellen“ und den Übergang auf den Abkömmling noch zu begleiten. Neben schenkungsteuerlichen Aspekten sollten bei solchen Betriebsübertragungen unbedingt auch die ertragsteuerlichen Folgen für die Beteiligten in die Planung miteinbezogen werden. Die typischen Steuerfallen und Gestaltungsoptionen ...
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16.12.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Stiftungen
Eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft errichtete Familienstiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland unterliegt als nichtrechtsfähige Stiftung in Deutschland nicht der Ersatzerbschaftsteuer – wie der BFH in seinem Urteil vom 4.6.25 (II R 30/22) klargestellt hat.
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16.12.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Verfahrensrecht
Für die Kenntnis vom Erwerb i. S. v. § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO ist der rechtsgültige Erwerb maßgebend. Die Anlaufhemmung gilt für den jeweiligen Erwerb aufgrund eines bestimmten Rechtsgrunds. Lediglich im Hinblick auf diesen Rechtsgrund ist ihre Wirkung mit der einmal erlangten Kenntnis verbraucht. Maßgebender Zeitpunkt, zu dem ein testamentarisch eingesetzter Erbe sichere Kenntnis i. S. v. § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO von seiner Erbeinsetzung hat, ist der Zeitpunkt der Entscheidung ...
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16.12.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vermögenssicherung
Vermögensübertragungen sind häufig von Unsicherheiten begleitet. Diesen Unsicherheiten wird durch die Vereinbarung von Rückforderungs- oder Widerrufsvorbehalten im jeweiligen Übertragungsvertrag Rechnung getragen. Im ersten Teil dieses Zweiteilers (ErbBstg 25, 247 ff.) wurden die grundsätzlichen Erwägungen zum freien Rückforderungsrecht in praktischer Hinsicht aufgezeigt und die steuerrechtlichen Problemlagen dargestellt. Neben diese Aspekte treten auch zivilrechtliche Fallstricke, die ...
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16.12.2025 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Verstöße gegen Behaltensfristen und Nachversteuerungsfalle
Die Steuerbefreiungen nach §§ 13a, 13b ErbStG für Betriebsvermögen, L + F-Betriebe und Anteile an Kapitalgesellschaften genießen in der Praxis große Beliebtheit. Nicht zuletzt, weil viele unentgeltliche Vermögensübertragungen ohne diese Begünstigung aufgrund der hohen Schenkungsteuerlast sonst nicht abbildbar wären. Wer es versäumt, eine gut strukturierte Übertragung zu Lebzeiten umzusetzen, muss (spätestens) im Erbfall mit einer hohen Erbschaftsteuer rechnen, soweit der ...
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