· Fachbeitrag · Schenkungsteuer
BFH folgt dem FA: Grundbesitzwert für das mit einem Erbbaurecht belastete bebaute Grundstück
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Die Klägerin meinte, dass der Wert des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks nur 20 % des Mindestwerts des unbelasteten Grundstücks beträgt (hier 26.000 EUR). Das FA ermittelte den Wert des erbbaurechtsbelasteten bebauten Grundstücks durch Abzug von 80 % des im Ertragswertverfahren nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG ermittelten Gebäudewerts vom Gesamtwert des unbelasteten Grundstücks (hier 56.500 EUR). FG und nun auch der BFH folgten dem FA. |
Sachverhalt
Die Klägerin K erhielt im Jahr 2008 durch Schenkung ein mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück (Einfamilienhaus). Das FA ermittelte den Grundbesitzwert wie folgt:
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Ertragswert für das unbelastete Grundstück nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG | 94.255 EUR |
Mindestwert nach § 146 Abs. 6 BewG (Wert als unbebautes Grundstück gemäß § 145 Abs. 3 BewG) | 131.997 EUR |
Gebäudewert nach § 148 Abs. 4 S. 1 BewG 80 % von 94.255 EUR = | 75.404 EUR |
Wert des Grund und Bodens nach § 148 Abs. 4 S. 1 HS. 2 BewG Gesamtwert = Mindestwert nach § 146 Abs. 6 BewG 131.997 EUR ./. Gebäudewert 75.404. EUR = | 56.593 EUR |
Grundbesitzwert für das mit einem Erbbaurecht belastete Grundstück | 56.500 EUR |
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