· Nachricht · Anhängige Verfahren
Neu beim BFH anhängige Verfahren (August 2021)
| Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |
- Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft: Ist der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutzten Wohneigentum in 2018 auch dann nach § 23 Abs.1 S.1 Nr.1 S.3 EStG in vollem Umfang von der Besteuerung ausgenommen, wenn in dem Zeitraum 2012 bis 2017 wiederkehrend einzelne Räume des Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen (konkret zwischen 12 und 25 Tagen pro Jahr) an Messegäste vermietet wurden? (BFH IX R 20/21)
- Rücknahme eines Einspruchs: Kann ein Einspruch noch am Tag des tatsächlichen Zugangs der mit einfachem Brief übersandten Einspruchsentscheidung ‒ außerhalb der Drei-Tages-Fiktion ‒ durch eine am Abend des Zugangstags per Telefax an das FA übermittelte Rücknahmeerklärung wirksam zurückgenommen und eine Verböserung damit abgewendet werden? (BFH VIII R 16/21)
- Widerruf von Darlehensverträgen: Handelt es sich bei Zahlungen einer Bank aufgrund eines Vergleichs zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche aus dem Widerruf von Darlehensverträgen um steuerpflichtige Kapitalerträge? (BFH VIII R 13/21)
- Abfärbung Inkassotätigkeit auf private Vermögensverwaltung: Überschreitet die Klägerin mit dem im Streitfall nachhaltig und umfangreich betriebenen Erwerb und der Einziehung zahlungsgestörter Forderungen gegenüber insolvenzbedrohten Schuldnern den Rahmen privater Vermögensverwaltung? Liegt in der Zurechnung gewerblicher Beteiligungseinkünfte in Höhe von 0 EUR ein zur Abfärbung führender Bezug i. S. v. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG vor? (BFH IV R 10/21)
Quelle: ID 47599070