· Nachricht · Anhängige Verfahren
Neu beim BFH anhängige Verfahren (Mai 2023)
| Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |
- Verspätungszuschlag: Sind Verspätungszuschläge i. S. d. § 152 der Abgabenordnung (AO) in den Streitjahren 2018 und 2019 nach § 152 Abs. 1 oder 2 AO festzusetzen? Ist die Verlängerung der Abgabefristen für den Besteuerungszeitraum 2019 gemäß Art. 97 § 36 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung wie eine behördliche Verlängerung zu behandeln, sodass § 152 Abs. 3 Nr. 1 AO die Anwendung des § 152 Abs. 2 AO sperrt (entgegen Schreiben des BMF vom 15.04.2021, BStBl I 2021, 615) (Rev. BFH VI R 2/24)
- Schulgeld: Wann stellen Zahlungen von Eltern an einen als gemeinnützig anerkannten Förderverein einer von ihren Kindern besuchten staatlich anerkannten Ersatzschule, der die Gelder an den Schulträger zur Finanzierung der Schule weiterleitet, Schulgeld i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG dar? (Rev. BFH X R 27/23)
- Betriebsvorrichtung: Handelt es sich bei einem Lastenaufzug in einem Einkaufszentrum um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung ausschließt, oder erweisen sich der Betrieb und die Überlassung des Lastenaufzugs als zwingend notwendiger ‒ der erweiterten Kürzung nicht entgegenstehender ‒ Teil einer sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung? (Rev. BFH IV R 9/24)
- Bürgschaft: Ist die Zahlung aus einer Anzahlungsbürgschaft als Rückzahlung der Anzahlung i. S. d. § 17 Abs. 2 S. 2 UStG anzusehen? Kann die Berichtigung der Vorsteuer des Unternehmers erst dann verlangt werden, wenn auch die Umsatzsteuer an ihn zurückgezahlt worden ist? (Rev. BFH XI R 31/23)
Quelle: ID 50053691