23.05.2024 · Anhängiges Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · IV R 9/24
Erweiterte Kürzung, Aufzug, Vermietung, Betriebsvorrichtung, Grundstück, Ausschließlichkeit
Letzte Änderung: 23. Mai 2024, 11:05 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2024, 09:05 Uhr
Handelt es sich bei einem Lastenaufzug in einem Einkaufszentrum um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung ausschließt, oder erweisen sich der Betrieb und die Überlassung des Lastenaufzugs als zwingend notwendiger -der erweiterten Kürzung nicht entgegenstehender- Teil einer sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 9/24
Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2, BewG § 68 Abs 2 S 1 Nr 2
Rechtsmittelführer: Verwaltung