23.05.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 26/21
Kindergeld, Bruttoarbeitslohn, Nettolohnvereinbarung, Negative Einnahmen, Steuervergütung
Letzte Änderung: 23. Mai 2024, 11:05 Uhr, Aufgenommen: 10. Februar 2022, 09:17 Uhr
Ist der Bruttoarbeitslohn bei einer Nettolohnvereinbarung betragsmäßig um das Kindergeld zu reduzieren, wenn das Kindergeld vereinbarungsgemäß an den Arbeitgeber ausgezahlt wird?
Ist die Auszahlung des Kindergelds an den Arbeitgeber wirtschaftlich mit einer Steuererstattung an den Arbeitgeber bzw. mit einer Lohnrückzahlung vergleichbar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 26/21
Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 31 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 08.02.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung