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  • 23.05.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 26/21

    Kindergeld, Bruttoarbeitslohn, Nettolohnvereinbarung, Negative Einnahmen, Steuervergütung

    Letzte Änderung: 23. Mai 2024, 11:05 Uhr, Aufgenommen: 10. Februar 2022, 09:17 Uhr

    Ist der Bruttoarbeitslohn bei einer Nettolohnvereinbarung betragsmäßig um das Kindergeld zu reduzieren, wenn das Kindergeld vereinbarungsgemäß an den Arbeitgeber ausgezahlt wird?
    Ist die Auszahlung des Kindergelds an den Arbeitgeber wirtschaftlich mit einer Steuererstattung an den Arbeitgeber bzw. mit einer Lohnrückzahlung vergleichbar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 26/21

    Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 31 S 3

    Erledigt durch: Urteil vom 08.02.2024, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung