23.05.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 2/22
Außergewöhnliche Belastung, Krankheitskosten, In-vitro-Fertilisation, Aufteilung, Wirtschaftliche Belastung, Partnerschaft
Letzte Änderung: 23. Mai 2024, 11:05 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2022, 16:06 Uhr
Sind Aufwendungen für eine homologe künstliche Befruchtung durch In-vitro-Fertilisation einer in einer Partnerschaft lebenden empfängnisfähigen Frau, bei deren männlichem Partner krankheitsbedingte chromosomale Zeugungsrisiken bestehen, als außergewöhnliche Belastungen i.S. von § 33 EStG zu berücksichtigen? Wenn ja, auch die vom Partner (im Rahmen des abgekürzten Zahlungsweges?) gezahlten Aufwendungen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 2/22
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 29.02.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung