· Nachricht · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer.
- Prozesskostenabzugsverbot im Falle von Kosten Dritter (BFH 10.8.22, VI R 29/20)
- Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten bei Zuzahlungen an den Arbeitgeber für die Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens (BFH 4.8.22, VI R 35/20)
- Berücksichtigung gezahlter Prämien für Glattstellungsgeschäfte im Zusammenhang mit Einnahmen aus Stillhalterprämien bei periodenübergreifenden Optionsgeschäften (BFH 2.8.22, VIII R 27/21)
- Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer (BFH 12.7.22, VIII R 8/19)
- Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz (BFH 30.6.22, V R 25/21)
- Zollwertermittlung ‒ Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen ‒ Vorabverständigung über Verrechnungspreise (Advance Pricing Agreement) (BFH 17.5.22, VII R 2/19)
Quelle: ID 48630261