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  • · Nachricht · Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (März 2022)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    • Rechtfertigt der Zweck einer gleichmäßigen und gerechten Steuererhebung den generellen Informationsaustausch über die Vermögensstände von Inländern auf in der Schweiz geführten Konten? (BFH II R 46/21)

     

    • Gilt im Falle der Anwachsung eines gewerblichen Unternehmens einer Personengesellschaft auf eine Körperschaft das Kriterium der Unternehmensidentität für die Fortführung eines gewerbesteuerrechtlichen Verlustvortrags und muss die Unternehmensidentität lediglich im Zeitpunkt der Anwachsung gegeben sein oder ist es erforderlich, dass das übergehende Unternehmen nach dem Zeitpunkt der Anwachsung bis zur vollständigen Verrechnung der Fehlbeträge unverändert bestehen bleibt und fortgeführt wird? (BFH III R 30/21)

     

    • Erfordert die Beauftragung eines anderen FA mit der Außenprüfung neben der Begründung, weshalb die Prüfung nicht durch das originär zuständige FA durchgeführt werden soll, auch Ermessenserwägungen dazu, warum gerade das ausgewählte FA beauftragt wird? Kann für Auftragsprüfungen eine ‒ nach gelebter Praxis ‒ feste Zuständigkeitsvereinbarung in Form der Beauftragung eines bestimmten benachbarten FA für bestimmte Fallgruppen (hier: Steuerberater) ohne individuelle Interessenabwägung ermessensgerecht sein, oder bedarf es in jedem Einzelfall einer solchen Abwägung samt expliziter Begründung? (BFH VIII R 18/21)

     

    • Der Kläger begehrt die Steuerbefreiung von Einnahmen aus einer Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit, worüber das FA nach der Entscheidung des BFH im ersten Rechtszug nicht im Rahmen der hier angefochtenen Einkommensteuerfestsetzung, sondern im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung zu entscheiden hat. (BFH VIII R 19/21)

     

    • Führen geringfügige gewerbliche Beteiligungseinkünfte einer Freiberufler-Personengesellschaft dazu, dass die Gesellschaft insgesamt Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und auch der Gewerbesteuer unterliegt? (BFH VIII R 1/22)
    Quelle: ID 48116716