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  • 21.03.2022 · Anhängiges Verfahren · GewStG § 10a · III R 30/21

    Gewerbeverlust, Veräußerung, Betrieb, Anwachsung

    Letzte Änderung: 21. März 2022, 17:06 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2022, 16:06 Uhr

    Gilt im Falle der Anwachsung eines gewerblichen Unternehmens einer Personengesellschaft auf eine Körperschaft das Kriterium der Unternehmensidentität für die Fortführung eines gewerbesteuerrechtlichen Verlustvortrags und muss die Unternehmensidentität lediglich im Zeitpunkt der Anwachsung gegeben sein oder ist es erforderlich, dass das übergehende Unternehmen nach dem Zeitpunkt der Anwachsung bis zur vollständigen Verrechnung der Fehlbeträge unverändert bestehen bleibt und fortgeführt wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 30/21

    Normen: GewStG § 10a, GewStG § 2 Abs 2 S 1

    Rechtsmittelführer: Verwaltung