25.10.2023 · Anhängiges Verfahren aus Einspruch aktuell · DBA CHE Art 2 Abs 3 Nr 1 Buchst b · I R 17/23
Ausschließliches Besteuerungsrecht der Schweiz für inländische Agenturtätigkeit einer Personengesellschaft - Abkommensberechtigung im Bereich der Gewerbesteuer1. Führt eine KG im Inland nur das Befrachtungsgeschäft für ihre Kommanditistin, eine Reederei mit Geschäftsleitung in der Schweiz, durch, ist dies dann eine Agenturtätigkeit im Sinne des Art. 8 Abs. 4 Buchst. b DBA-Schweiz, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Reedereibetrieb steht? Ist die ihrer ...
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23.10.2023 · Nachricht aus ESA · Einkommensteuer
Gemäß § 15b Abs. 1 EStG dürfen Verluste aus einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt; § 15a EStG ist insoweit nicht anzuwenden. In diesem Zusammenhang hat das FG Mecklenburg-Vorpommern (25.1.22, 3 K 34/17, EFG 22, 1198; Rev. BFH IV R 6/22, ...
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19.10.2023 · Fachbeitrag aus ESA · Erledigte Verfahren
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die außergewöhnlichen Belastungen bei Unterbringung in einer Wohngemeinschaft.
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18.10.2023 · Nachricht aus ESA · Umsatzsteuer
Das FG Hamburg (16.2.23, 6 K 239/2, EFG 23, 867; Rev. BFH XI R 5/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass keine umsatzsteuerliche Leistung des Fitnessstudiobetreibers gegenüber den Mitgliedern vorliegt, wenn ein Fitness-Studio aufgrund von Corona-Maßnahmen geschlossen ist. Dies soll auch dann gelten, wenn Ersatzleistungen wie Online-Kurse, eine Telefonhotline oder ein Körperscan angeboten werden. Die reine Fortzahlung der Mitgliedsbeiträge begründet danach keinen Leistungsaustausch im ...
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17.10.2023 · Nachricht aus ESA · Investmensteuergesetz
Nach einem aktuellen Urteil des FG Niedersachsen (14.6.23, 7 K 254/20; Rev. BFH VIII R 22/23, Einspruchsmuster ) ist die Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne durch die Investmentsteuerreform nach § 56 InvStG durch den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gedeckt und damit verfassungsgemäß.
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