22.02.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 2a S 4 · X R 22/18
Sonderausgabe, Elektronische Übermittlung, Vorsorgeaufwendungen
Letzte Änderung: 22. Februar 2021, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2018, 15:45 Uhr
Anspruch auf Teilnahme am elektronischen Datenübermittlungsverfahren nach § 10 Abs. 2a Satz 4 EStG: Kann die Deutsche Rentenversicherung als zentrale Stelle nach § 81 EStG einer übermittelnden Stelle (Kläger) die Teilnahme am elektronischen Datenübermittlungsverfahren und damit auf Übermittlung von Daten an die Landesfinanzverwaltung im Rahmen dieses Datenübermittlungsverfahrens verweigern?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 22/18
Normen: EStG § 10 Abs 2a S 4
Erledigt durch: Urteil vom 12.08.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung