22.02.2021 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 · XI R 22/18
Vorsteuerabzug, Holding, Gesellschafterbeitrag, Tochtergesellschaft, Gestaltungsmissbrauch
Letzte Änderung: 22. Februar 2021, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2018, 17:45 Uhr
Vorsteuerabzug bei einer FunktionsholdingKann eine Funktionsholding die Vorsteuern aus als Gesellschafterbeitrag erbrachten Dienstleistungen abziehen? Ist das Erbringen von Sachleistungen als Gesellschafterbeitrag als Teil der unternehmerischen Tätigkeit der aktiven Beteiligungsverwaltung zu beurteilen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 22/18
Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1, AO § 42
Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Verwaltung