21.01.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 4 · VI R 36/18
Erste Tätigkeitsstätte, Zuordnung, Weiträumiges Tätigkeitsgebiet, Fahrtätigkeit, Auswärtstätigkeit, Verpflegungsmehraufwand
Letzte Änderung: 21. Januar 2021, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2019, 16:57 Uhr
Welche Anforderungen sind an eine erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG zu stellen (hier: Werksbahn-Lokführer auf betriebseigenem Schienennetz, das die betrieblichen Einrichtungen verbindet, ohne dass die Einrichtungen f ür sich bereits direkt örtlich aneinandergrenzen)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 36/18
Normen: EStG § 9 Abs 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a, EStG § 9 Abs 4a
Erledigt durch: Urteil vom 01.10.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger