21.03.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 41/18
Insolvenzverwalter, Außergewöhnliche Belastung, Tätigkeitsvergütung, Aufwendungen, Restschuldbefreiung, Zwangsläufigkeit
Letzte Änderung: 21. März 2022, 17:06 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2019, 12:45 Uhr
Ist in Fällen, in denen im Rahmen eines Regel-Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner eine Restschuldbefreiung beantragt und diese ihm erteilt worden ist, die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung, die von einem Insolvenzverwalteranderkonto gezahlt wurde, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des (früheren) Insolvenzschuldners als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 41/18
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 16.12.2021, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger