20.07.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 43/18
Privatnutzung, Firmenwagen, Geldwerter Vorteil, Arbeitslohn, Eigenbetriebliches Interesse, Rufbereitschaft, Feuerwehr
Letzte Änderung: 20. Juli 2021, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2019, 12:45 Uhr
Ist die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Feuerwehrfahrzeugs durch den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr kein geldwerter Vorteil, wenn der Leiter verpflichtet ist, das Fahrzeug ständig --auch zu privaten Anlässen-- mitzuführen, um zeitnah die Einsatzorte zu erreichen (ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 43/18
Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2, EStG § 42d
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 19.04.2021
Rechtsmittelführer: Verwaltung