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  • 21.12.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 42d · VI R 47/18

    Arbeitgeber, Lohnsteuerhaftung, Auswahlermessen, Feststellungslast, Einkommensteuerveranlagung, Sachaufklärungspflicht

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2021, 10:48 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2019, 12:45 Uhr

    Wird bei einer Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers nach Ablauf des Kalenderjahres dessen Haftung durch die Höhe der endgültigen Einkommensteuerschuld der Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt der Akzessorietät tatbestandlich begrenzt oder ist dieser Umstand nur für das Auswahlermessen des FA bedeutsam? - In welchem Umfang ist das Gericht nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO zur Sachaufklärung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber behauptet, die Einkommensteuer der Arbeitnehmer bleibe der Höhe nach hinter der Lohnsteuer zurück?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 47/18

    Normen: EStG § 42d, EStG § 38, FGO § 102, AO § 5, FGO § 76 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 02.09.2021, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger