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  • 21.04.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 52/18

    Werbungskosten, Arbeitsmittel, Private Lebensführung, Aufteilung, Veranlassungszusammenhang, Schulhund

    Letzte Änderung: 21. April 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2019, 12:45 Uhr

    Sind Aufwendungen einer Lehrerin für einen privat angeschafften sog. Schulhund, der im Rahmen eines Schulhund-Konzepts an allen Schultagen hauptsächlich in Inklusionsklassen eingesetzt wird, anteilig Werbungskosten oder insgesamt nicht abziehbare Aufwendungen der privaten Lebensführung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 52/18

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 6, EStG § 12 Nr 1 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 14.01.2021, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung