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  • 22.08.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4a S 6 · VIII R 38/18

    Überentnahme, Schuldzinsen, Hinzurechnung

    Letzte Änderung: 22. August 2022, 10:07 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2019, 12:45 Uhr

    Liegen Überentnahmen bei der Einnahmenüberschussrechnung bereits dann vor, wenn die Entnahmen im Wirtschaftsjahr den Gewinn und die Einlagen übersteigen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 38/18

    Normen: EStG § 4 Abs 4a S 6

    Erledigt durch: Urteil vom 17.05.2022, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger