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  • 21.12.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 Nr 1 · X R 26/18

    Gewerbebetrieb, Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei, Schätzung, Abgrenzung, Internet

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2019, 12:45 Uhr

    Ist der über viele Jahre nachhaltig ausgeübte Handel mit Gebrauchsgegenständen (hier: Verkäufe von Antiquariat aus Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen) auf der Internetplattform eBay, die jeweils mit dem Mindestgebot von einem Euro bei den eBay-Auktionen eingestellt wurden, grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit einzustufen?Wie ist bei einem Hobby die Gewerblichkeit zu prüfen und wie hat die Abgrenzung vom Hobbybetrieb in diesen Fällen zu erfolgen, was ist gerade für die Anfangsjahre zu ermitteln und ab wann soll das hobbymäßige Verkaufen ohne Gewinnerzielungsabsicht in ein gewerbliches Handeln übergehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 26/18

    Normen: EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1, AO § 162

    Erledigt durch: Urteil vom 17.06.2020, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger