21.12.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 Nr 1 · X R 26/18
Gewerbebetrieb, Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei, Schätzung, Abgrenzung, Internet
Letzte Änderung: 21. Dezember 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2019, 12:45 Uhr
Ist der über viele Jahre nachhaltig ausgeübte Handel mit Gebrauchsgegenständen (hier: Verkäufe von Antiquariat aus Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen) auf der Internetplattform eBay, die jeweils mit dem Mindestgebot von einem Euro bei den eBay-Auktionen eingestellt wurden, grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit einzustufen?Wie ist bei einem Hobby die Gewerblichkeit zu prüfen und wie hat die Abgrenzung vom Hobbybetrieb in diesen Fällen zu erfolgen, was ist gerade für die Anfangsjahre zu ermitteln und ab wann soll das hobbymäßige Verkaufen ohne Gewinnerzielungsabsicht in ein gewerbliches Handeln übergehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 26/18
Normen: EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1, AO § 162
Erledigt durch: Urteil vom 17.06.2020, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger