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  • 21.04.2021 · Erledigtes Verfahren · UStG § 25 Abs 1 S 5 · V R 4/19

    Margenbesteuerung, Reiseleistung, Vorsteuerabzug, Kreditkarte, Steuerfreiheit

    Letzte Änderung: 21. April 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2019, 11:24 Uhr

    1. Unterliegen Zubringerleistungen, die die Klägerin unter Inanspruchnahme von Reisevorleistungen Dritter an Privatpersonen erbringt, der Margenbesteuerung gemäß § 25 Abs. 1 Satz 5 UStG und ist damit der Vorsteuerabzug aus den Reisevorleistungen gemäß § 25 Abs. 4 UStG ausgeschlossen?
    2. Unterliegen Zubringerleistungen, die die Klägerin unter Inanspruchnahme von Reisevorleistungen Dritter an andere Unternehmer erbringt, der Regelbesteuerung und ist damit der Vorsteuerabzug aus den Reisevorleistungen zulässig?
    3. Sind sog. Processing-Leistungen für Kreditkartenumsätze einer Organgesellschaft der Klägerin im Rahmen des Zahlungsverkehrs mit Kreditkarten gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG umsatzsteuerbefreit?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 4/19

    Normen: UStG § 25 Abs 1 S 5, UStG § 25 Abs 4, UStG § 4 Nr 8 Buchst d, UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 12 Abs 1

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 10.12.2020

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger