21.12.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 48/18
Außergewöhnliche Belastung, Krankheitskosten, Diätverpflegung, Zumutbare Belastung, Verfassungsmäßigkeit, Lebensführung, Existenzminimum
Letzte Änderung: 21. Dezember 2021, 10:48 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2019, 11:24 Uhr
Sind Mehraufwendungen für eine ärztlich verordnete glutenfreie Diätverpflegung zur Behandlung einer chronischen Stoffwechselstörung (hier: Zöliakie) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig bzw. gemäß § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG (verfassungswidrig?) vom Abzug ausgeschlossen? Ist es von Verfassungs wegen geboten, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung dieser Mehraufwendungen und von Krankheitskosten auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu verzichten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 48/18
Normen: EStG § 33, GG
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 04.11.2021
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger