21.12.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 · VI R 1/19
Forstwirtschaft, Wald, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Entfernungspauschale, Verpflegungsmehraufwand
Letzte Änderung: 21. Dezember 2021, 10:48 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2019, 11:24 Uhr
Stellt ein Forstgebiet, das im Veranlagungszeitraum lediglich elfmal von dem Forstwirt aufgesucht wurde, im Rahmen der Erzielung von Einkünften aus Forstwirtschaft i.S. des § 13 EStG eine Betriebsstätte dar, so dass Fahrtkosten zwischen der Wohnung des Forstwirtes und dem bis zu mehrere hundert Kilometer entfernt liegenden Forstgebiet als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 EStG nur in Höhe der Entfernungspauschale zu berücksichtigen sind? - Sind im Rahmen dieser Fahrten Mehraufwendungen für Verpflegung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG zu gewähren?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 1/19
Normen: EStG § 13, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5
Erledigt durch: Urteil vom 12.07.2021, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung