21.05.2021 · Erledigtes Verfahren · AO § 191 Abs 1 S 2 · VII R 55/18
Duldung, Leistungsgebot, Grundstück, Unentgeltlicher Erwerb, Zweiterwerb
Letzte Änderung: 21. Mai 2021, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2019, 11:24 Uhr
Ist der gegen die Klägerin als Zweiterwerberin eines Grundstücks des Schuldners ergangene Duldungsbescheid bereits wegen formeller und materieller Rechtswidrigkeit des gegen den Ersterwerber ergangenen Duldungsbescheids aufzuheben? Fehlt es zudem im Hinblick auf eine wertausschöpfende Belastung des Grundstücks an einem unentgeltlichen Erwerb der Klägerin? Mussten der Klägerin die zur Anfechtbarkeit des Ersterwerbs führenden Umstände bekannt sein?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 55/18
Normen: AO § 191 Abs 1 S 2, AnfG § 15 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 10.11.2020, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger