10.02.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 34 Abs 3 S 4 · VIII R 2/19
Steuerermäßigung, Außerordentliche Einkünfte
Letzte Änderung: 10. Februar 2022, 10:17 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2019, 11:24 Uhr
Liegt ein Verbrauch der nur einmal zu gewährenden Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 Satz 1 EStG bei fehlendem Veräußerungsgewinn und folglich fehlendem Wahlrecht trotz fehlerhafter Gewährung der Ermäßigung durch das Finanzamt ohne Antrag der Kläger vor?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 2/19
Normen: EStG § 34 Abs 3 S 4, EStG § 34 Abs 3 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 28.09.2021, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung