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  • 10.02.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 34 Abs 3 S 4 · VIII R 2/19

    Steuerermäßigung, Außerordentliche Einkünfte

    Letzte Änderung: 10. Februar 2022, 10:17 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2019, 11:24 Uhr

    Liegt ein Verbrauch der nur einmal zu gewährenden Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 Satz 1 EStG bei fehlendem Veräußerungsgewinn und folglich fehlendem Wahlrecht trotz fehlerhafter Gewährung der Ermäßigung durch das Finanzamt ohne Antrag der Kläger vor?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 2/19

    Normen: EStG § 34 Abs 3 S 4, EStG § 34 Abs 3 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 28.09.2021, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung