21.12.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10d Abs 2 · IX R 3/19
Altersentlastungsbetrag, Verlustvortrag, Besteuerungsgrundlage, Verlustfeststellung, Zusammenveranlagung
Letzte Änderung: 21. Dezember 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2019, 11:24 Uhr
Zur Frage, ob ein Altersentlastungsbetrag, der bei den Besteuerungsgrundlagen im Einkommensteuerbescheid angesetzt wurde, auch verlusterhöhend im Rahmen des gesondert festzustellenden Verlustvortrags zu berücksichtigen ist? Im konkreten Fall handelt es sich um eine Zusammenveranlagung, die Summe der Einkünfte beim Ehemann war auch nach vollständiger Verrechnung mit der positiven Summe der Einkünfte der Ehefrau negativ, sodann wurde ein jeweiliger Altersentlastungsbetrag im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 3/19
Normen: EStG § 10d Abs 2, EStG § 10d Abs 4 S 4, EStG § 24a
Erledigt durch: Urteil vom 30.06.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung