21.12.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10a Abs 1 · X R 34/18
Altersvorsorgezulage, Grenzgänger, Treu und Glauben
Letzte Änderung: 21. Dezember 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2019, 11:24 Uhr
Hat der in Österreich arbeitenden Grenzpendler für einen vor dem 1.1.2010 mit der Anbieterin 1 geschlossenen Vertrag aufgrund der Vertrauensschutzregelung Anspruch auf Altersvorsorgezulage 2012, obwohl er trotz unmittelbarer Zulageberechtigung nicht den erforderlichen Mindesteigenbeitrag geleistet hat, weil dieser ursprünglich mit der Anbieterin 1 abgeschlossene Vertrag in einem nach der Gesetzesänderung mit der Anbieterin 2 abgeschlossenen und bedienten Vertrag lediglich fortgesetzt wurde?Kommt eine Zulagegewährung aufgrund mittelbarer Zulageberechtigung des Grenzpendlers im Hinblick auf eine unmittelbare Zulageberechtigung seiner Ehefrau in Betracht, obwohl der Grenzpendler aufgrund des mit der Anbieterin 1 geschlossenen Vertrags die unmittelbare Zulageberechtigung selbst erfüllt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 34/18
Normen: EStG § 10a Abs 1, EStG § 82, EStG § 79, EStG § 86, EStG § 52 Abs 24c
Erledigt durch: Urteil vom 03.12.2019, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger