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  • 21.08.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 66 Abs 3 · III R 70/18

    Kindergeld, Festsetzung, Erhebung, Rückwirkung

    Letzte Änderung: 21. August 2020, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2019, 11:00 Uhr

    Ist § 66 Abs. 3 EStG i.d.F. des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes im Festsetzungsverfahren und nicht im Erhebungsverfahren zu berücksichtigen? Steht § 66 Abs. 3 EStG der Auszahlung des festgesetzten Kindergeldes entgegen, sofern Kindergeld entgegen § 66 Abs. 3 EStG für Zeiträume, die mehr als sechs Monate vor dem Monat der Antragsstellung liegen, rückwirkend festgesetzt wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 70/18

    Normen: EStG § 66 Abs 3, EStG § 52 Abs 49a S 7

    Erledigt durch: Urteil vom 19.02.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung