15.05.2019 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 56 Abs 2 · C-288/19
Firmenfahrzeug, Überlassung, Entgelt, Arbeitsleistung
Letzte Änderung: 15. Mai 2019, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 15. Mai 2019, 16:10 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des FG des Saarlands vom 18.03.2019, eingereicht am 09.04.2019, zu folgender Frage:
Ist Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL dahin auszulegen, dass mit "Vermietung eines Beförderungsmittels an Nichtsteuerpflichtige" auch die Überlassung eines dem Unternehmen eines Steuerpflichtigen zugeordneten Fahrzeugs (Firmenfahrzeug) an sein Personal zu verstehen ist, wenn dieses dafür kein Entgelt leistet, das nicht in seiner (teilweisen) Arbeitsleistung besteht, also keine Zahlung erbringt, keinen Teil seiner Barvergütung dafür verwendet und auch nicht nach einer Vereinbarung zwischen den Parteien, wonach der Anspruch auf Nutzung des Firmenfahrzeugs mit dem Verzicht auf andere Vorteile verbunden ist, zwischen verschiedenen vom Steuerpflichtigen angebotenen Vorteilen wählt?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-288/19
Vorinstanz: FG Saarland, Beschluss (EuGH-Vorlage) vom 18.3.2019 (1 K 1208/16)
Normen: EGRL 112/2006 Art 56 Abs 2, UStG § 3 Abs 9a, UStG § 3a
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen