23.08.2023 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 4 · IV R 3/19
Gewerbesteuer, Gemeinde, Bindungswirkung, Gewerbesteuermessbescheid
Letzte Änderung: 23. August 2023, 13:55 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2019, 09:00 Uhr
Regelt ein Gewerbesteuermessbescheid, in dem eine Gemeinde als hebeberechtigt benannt ist, die Frage der Hebeberechtigung mit Bindungswirkung gegenüber dem Steuerpflichtigen, oder ist die Bestimmung der hebeberechtigten Gemeinde, sofern sie nicht Gegenstand eines Zuteilungs- oder Zerlegungsbescheids ist, eigenständig beim Erlass des Gewerbesteuerbescheids zu prüfen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 3/19
Normen: GewStG § 4, AO § 184, AO § 182 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 11.05.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger