27.03.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 5/19
Erbengemeinschaft, Abfärbetheorie, Betriebsaufspaltung, Vermietung, Termingeschäft, Verlustausgleich
Letzte Änderung: 27. März 2023, 09:58 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2019, 09:00 Uhr
Ist die Abfärberegelung auf eine Erbengemeinschaft anzuwenden, die u.a. gewerbliche Einkünfte als Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung erzielt, und die über die Verwaltung des ererbten Vermögens hinaus weitere Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt? Führen daher auch die Einnahmen und Aufwendungen aus einem im Zusammenhang mit der Finanzierung einer vermieteten Immobilie abgeschlossenen Zins- und Währungsswap zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, und greift insoweit das Verlustabzugs- und -ausgleichsverbot für Termingeschäfte gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG ein?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 5/19
Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 3 Nr 1, EStG § 15 Abs 4 S 3, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 19.01.2023, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung